Definition
Anteil der Schülerinnen und Schüler im Alter von 10 bis 14 Jahren sowie von 15 bis 17 Jahren, die Lernförderung über Bildung und Teilhabe (kurz BuT) erhalten, an der Gruppe der potentiell berechtigten Schülerinnen und Schüler.
Relevanz
Schülerinnen und Schüler, bei denen die Gefahr besteht, das Klassenziel nicht zu erreichen, können bei geringem Einkommen (Bezug von Leistungen nach dem SGB II, XII, AsylbLG, Wohngeld, Kinderzuschlag) auf Lernförderung BuT zurückgreifen; der Wert gibt an, in welchem Umfang dieses zusätzliche Angebot genutzt wird.
Anzahl und Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Lernförderung im Rahmen von BuT in Wiesbaden
Methodische Erläuterungen
Quelle: Amt für Soziale Arbeit, Abt. Grundsatz und Planung.
Hinweis: Bei der Anzahl der anspruchsberechtigten Kinder handelt es sich um eine interne Schätzung.