Anteil der Kinder in Kindertageseinrichtungen, die durch die Schwerpunkt-Kita-Pauschale gefördert werden, da sie zuhause hauptsächlich eine andere Sprache als Deutsch sprechen und / oder deren Eltern einen einkommensbedingten Beitragszuschuss gemäß §90 SGB VII erhalten.
Einrichtungen, deren Anteil von Kindern, die zuhause hauptsächlich eine andere Sprache als Deutsch sprechen und / oder deren Eltern einen einkommensbedingten Beitragszuschuss gemäß §90 SGB VII erhalten, über 22 Prozent liegt, erhalten die sog. "Schwerpunkt-Kita-Pauschale". Diese dient der besonderen Förderung dieser Kinder.
Quelle: Amt für Soziale Arbeit, Abt. Kindertagesstätten; eigene Berechnungen;
Nachrichtlich: Ab dem Kita-Jahr 2018/2019 erfolgte eine Beitragsfreistellung für Betreuungsfenster von bis zu sechs Stunden durch das Land Hessen. Diese findet in Wiesbaden nur wenig Anwendung, da i. d. R. die Betreuungsverhältnisse ganztägig bzw. dreivierteltägig sind.